1. Anmeldung / Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und delSolar tritt mit Ihrer telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Anmeldung in Kraft.
2. Anzahlung und Restzahlung
- Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% des jeweiligen Reisepreises zu leisten.
- Die Restzahlung ist bis spätestens 45 Tage vor Abreise zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann delSolar
die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffern 4.2 und 4.3 geltend machen.
3. Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus den folgenden
Gründen ergeben:
- nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Flughafentaxen)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Bei Verkauf eines delSolar-Reisearran-gements kann die Verkaufsorganisation eine Auftragspauschale erheben.
Falls delSolar die Preise aus den erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise
mitgeteilt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
4. Annullation, Änderung oder Abtretung der Buchung durch Sie
4.1 Allgemeine Bestimmungen
Wenn Sie eine Buchung annullieren oder ändern, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Allfällig bereits erhaltene Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bearbeitungsgebühren
Annullieren oder ändern Sie eine Buchung, so entstehen Ihnen folgende Bearbeitungsgebühren, unabhängig vom Zeitpunkt:
- CHF 150.- pro gebuchte Person
- CHF 300.- maximal pro gebuchtem Auftrag
- Plus allfällige Annullationskosten (siehe unten)
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Bearbeitungsgebühren nicht durch Ihre Annullationskosten-Versicherung gedeckt sind. Dies gilt auch für bereits bezahlte Versicherungsprämien.
4.3 Annullationskosten
Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das Reiseziel oder Reisedatum nach dem Buchungszeitpunkt (BZ), so erheben wir zusätzlich zu den
Bearbeitungsgebühren (siehe oben) und allfälligen Auftragspauschalen die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises (inkl. Flughafentaxen,
Versicherungen, Mahlzeitenzuschlägen etc.):
- BZ - 90 Tage 20%
- 89 - 30 Tage 30%
- 29 - 14 Tage 50%
- 13 - 07 Tage 80%
- 06 - 0 Tage sowie Nichtantreten der Reise 100%
In gewissen Fällen gelten striktere Bedingungen. Entsprechend werden diese in der Bestätigung erwähnt.
Ausgestellte Flugtickets haben in der Regel 100% Rückbehalt und werden nicht erstattet, siehe auch 4.4.
Für Leistungen mit abweichenden Annullationsbedingungen machen wir Sie in der Bestätigung aufmerksam.
Bei Sonderaktionen und Lastminute-Angeboten werden ab Buchungsdatum 100% in Rechnung gestellt. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag,
an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung
eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.
4.4 Arrangements mit Linienfluggesellschaften
Wir machen Sie auf die strengen Tarifbestimmungen der Linienfluggesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen
können relativ hohe Gebühren belastet werden, welche wir Ihnen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren/Annullationskosten in Rechnung stellen.
Es gelten in jedem Fall die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft in der entsprechenden Tarifklasse.
|
4.5 Vermittelte Leistungen anderer Reiseveranstalter
Es gelten die Ansätze des entsprechenden Reiseveranstalters plus die unter 4.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren.
4.6 Spezialreisen
Besondere Annullations- und Änderungsbedingungen bleiben vorbehalten für Kreuzfahrten, Flussreisen, Motorhomes, Lodges, Eisenbahnrundreisen,
Musicals, Theater-/Opern-/Fussballkarten, Gruppen- und andere Spezialreisen.
4.7 Vorzeitige Rückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch delSolar gerechtfertigt sind,
werden keine Rückzahlungen geleistet.
5. Programmänderungen
Programm- und Routenänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Unterkunft, Reisebegleitung, Transportmittel) aus unvorhersehbaren
Umständen oder Sicherheitsgründen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden hiermit vom Kunden anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen
in diesem Fall zu Lasten des Reiseteilnehmers. delSolar bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
6. Absage der Reise durch delSolar
Eine kurzfristige Reiseabsage infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder Streiks bleibt vorbehalten.
Ebenso kann eine Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden.
In diesem Fall wird der einbezahlte Reisepreis voll rückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
7. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
Falls Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
Die Reise bzw. Kursleitung wird Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.
Allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
8. Haftung
- 8.1 Im Allgemeinen: Die Haftung von delSolar beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst
nur den unmittelbaren Schaden. delSolar vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war,
eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
- 8.2 Haftungsausschlüsse: delSolar haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnis Ihrerseits vor oder während der Reise.
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung nicht beteiligt ist.
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches delSolar, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von delSolar ausgeschlossen. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der
Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich delSolar auf diese berufen und haftet insoweit
nur im Rahmen eben dieser Abkommen.
9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits (gilt nur für Trekkings & geführte Rundreisen)
Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen: Bei den meisten Reisen wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung usw.
vorausgesetzt. Sollte ein(e) Teilnehmer(in) die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Reiseleitung den/die
Teilnehmer(in) von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und der
bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
10. Versicherungen
Das Abschliessen einer Annullationskostenversicherung ist obligatorisch, sofern Sie nicht anderweitig einen gleichen Versicherungsschutz
abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen eine Extrarückreiseversicherung abzuschliessen.
11. Sicherstellung von Kundengeldern
Wir garantieren Ihnen durch unsere Mitgliedschaft im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche die Sicherstellung Ihrer einbezahlten
Pauschalreisekosten.
12. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
|