1. Anmeldung / Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und delSolar tritt mit Ihrer telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Anmeldung in Kraft.
2. Anzahlung und Restzahlung
- Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 30% des jeweiligen Reisepreises zu leisten.
- Die Restzahlung ist bis spätestens 45 Tage vor Abreise zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann delSolar
die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffern 4.1 und 4.2 geltend machen.
3. Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus den folgenden
Gründen ergeben:
- nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Flughafentaxen)
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Bei Verkauf eines delSolar-Reisearran-gements kann die Verkaufsorganisation eine Auftragspauschale erheben.
Falls delSolar die Preise aus den erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise
mitgeteilt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
4. Annullation, Änderung, Umbuchung der Reise durch Sie
- 4.1 Bearbeitungsgebühr: Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung der Reise Ihrerseits wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250
pro Person erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls vorhandene Annullationsversicherung übernommen.
- 4.2 Annullationskosten: Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen,
so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.1) folgende Annullationskosten erhoben:
- Bis 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- 89-60 Tage vor Abreise 40%
- 59-15 Tage vor Abreise 80%
- 14-0 Tage vor Abreise 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullations- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei delSolar.
Bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa gehen zu Ihren Lasten.
5. Programmänderungen
Programm- und Routenänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Unterkunft, Reisebegleitung, Transportmittel) aus unvorhersehbaren
Umständen oder Sicherheitsgründen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden hiermit vom Kunden anerkannt. Allfällige Mehrkosten gehen
in diesem Fall zu Lasten des Reiseteilnehmers. delSolar bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Für von Kunden gewünschte
Änderungen des Programms belasten wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250 pro Person.
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6. Absage der Reise durch delSolar
Eine kurzfristige Reiseabsage infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen oder Streiks bleibt vorbehalten.
Ebenso kann eine Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden.
In diesem Fall wird der einbezahlte Reisepreis voll rückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
7. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
Falls Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
Die Reise bzw. Kursleitung wird Ihnen bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise so weit wie möglich behilflich sein.
Allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
8. Haftung
- 8.1 Im Allgemeinen: Die Haftung von delSolar beschränkt sich in jedem Fall auf Höhe und Umfang des vereinbarten Angebotes und erfasst
nur den unmittelbaren Schaden. delSolar vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war,
eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
- 8.2 Haftungsausschlüsse: delSolar haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages
auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnis Ihrerseits vor oder während der Reise.
- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung nicht beteiligt ist.
- auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches delSolar, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von delSolar ausgeschlossen. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der
Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich delSolar auf diese berufen und haftet insoweit
nur im Rahmen eben dieser Abkommen.
9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits (gilt nur für Trekkings & geführte Rundreisen)
Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen: Bei den meisten Reisen wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung usw.
vorausgesetzt. Sollte ein(e) Teilnehmer(in) die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Reiseleitung den/die
Teilnehmer(in) von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und der
bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
10. Versicherungen
Das Abschliessen einer Annullationskostenversicherung ist obligatorisch, sofern Sie nicht anderweitig einen gleichen Versicherungsschutz
abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen eine Extrarückreiseversicherung abzuschliessen.
11. Sicherstellung von Kundengeldern
Wir garantieren Ihnen durch unsere Mitgliedschaft im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche die Sicherstellung Ihrer einbezahlten
Pauschalreisekosten.
12. Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
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